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Grundlagen unserer Arbeit
Ökumenische Flüchtlingshilfe Oberstadt e.V.

Die Grundlage der Tätigkeit der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Oberstadt (ÖFO) wird – wie bei Vereinen üblich – in der Satzung bestimmt. 

Der Zweck des Vereins ist „die nachhaltige Integration der dauerhaft oder vorübergehend in Mainz lebenden geflüchteten Menschen“ wie auch der Menschen, die früher nach Deutschland eingewandert sind. „Integration“ bedeutet dabei, Teilhabe an der Gesellschaft in Deutschland in jeder Hinsicht zu erreichen. Die ÖFO unterstützt diesen Prozess. Sie will aber auch in die Stadt hinein wirken, „dass in unserer Stadt Vielfalt als Bereicherung gilt“ jeder und jede Person bestmögliche Entwicklungsmöglichkeiten hat. Die Mitglieder des Vereins übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und engagieren sich freiwillig bürgerschaftlich.

Es heißt dann weiter: „Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • den Betrieb des „Interkulturellen Bildungs- und Begegnungszentrums Oberstadt (IBBO)“. Das Zentrum soll einen ungestörten Raum zur Bildungs- und Integrationsförderung für alle in Mainz lebenden Menschen mit Migrationshintergrund bilden. Zugleich soll das IBBO der vielfältigen kulturellen Begegnung und dem Austausch zwischen den Migranten und der einheimischen Bevölkerung dienen.

  • die Koordination und Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe und Flüchtlings-integration für die schutzsuchenden Menschen in den Mainzer Flüchtlingsunterkünften

  • Finanzielle Unterstützung von Geflüchteten in Einzelfällen“.

 

Die Mitgliederversammlung der ÖFO hat am 30.06.2019 „Grundsätze“ der Arbeit verabschiedet; sie sind unter dem Menüpunkt „Dokumente“ abgelegt.

Unsere Satzung

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