Spenden
Ökumenische Flüchtlingshilfe Oberstadt e.V.
Die ÖFO e.V. finanziert sich ausschließlich aus öffentlichen Zuwendungen, Fördergeldern von Stiftungen und privaten Geldspenden. Wir freuen uns daher über jede kleine und große Geldspende.
Sofern Sie Einkommenssteuer oder Lohnsteuer abführen, können Sie Spenden an die ÖFO e.V. als sogenannte Sonderausgaben von der Steuer absetzen, also in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu stellen wir Ihnen ab einem Jahresspendenbetrag von 25,- Euro eine zusammenfassende Spendenbescheinigung für das Kalenderjahr aus. Diese wird Ihnen im Februar des jeweiligen Folgejahres zugesandt. Voraussetzung ist, dass Sie uns unter „Verwendungszweck“ des Überweisungsformulars Ihren Namen und Ihre Adresse mitteilen. Grundsätzlich wird bei Spenden bis zu einem Gesamtbetrag von jährlich 200 Euro vom Finanzamt auch der Kontoauszug als Spendenbescheinigung anerkannt. Aus dem Beleg müssen der Name und die Kontonummer des Spenders / der Spenderin, der Spendenempfänger, der Betrag sowie der Buchungstag erkennbar sein.
Leider können wir grundsätzlich keine Sachspenden entgegennehmen, da wir über keine Lagerkapazitäten verfügen. Sofern wir Bedarf an bestimmten Sachspenden haben (z.B. gebrauchte Fahrräder, gebrauchte Kinderwagen etc), veröffentlichen wir einen Spendenaufruf auf dieser Homepage und freuen uns dann über Ihre Kontaktaufnahme. Für Sachspenden können wir aus steuerrechtlichen Gründen keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Unser Spendenkonto:
Ökumenische Flüchtlingshilfe Oberstadt e.V.
IBAN DE78 3706 0193 4010 0920 14